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Impressum 
	- Geltung  dieser Bedingungen
    	
        	- Die nachstehenden Verkaufs- und  Lieferbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verträge und Lieferungen.  Sie werden mit Annahme des Angebotes bzw. der Lieferung Vertragsbestandteil.
 
 
- Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
 
         
     
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    	Angebot  und Vertragsabschluss
        
        	- Unsere Angebote sind freibleibend, wenn wir  sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnen. Verträge kommen erst mit unserer  schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der Ware zustande. Bei  importierten Waren steht der Vertragsabschluss unter der aufschiebenden  Bedingung, dass uns ggf. erforderliche Ein- bzw. Ausfuhrlizenzen erteilt werden.
 
        	- Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden  bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
         
     
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    	Beschaffenheit  der Ware
        
        	- Die Beschaffenheit der Ware beschreiben wir  nach bestem Wissen. Dies gilt insbesondere für technische Angaben, Abbildungen,  Zeichnungen, Maße, Gewichte, Baujahre und Leistungsdaten. Diese Beschreibungen  sind gleichwohl nur dann verbindlich, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart  wird.
 
        	- Auch soweit über die Beschaffenheit der Ware  verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, stellen diese keine Garantie dar,  soweit wir nicht ausdrücklich unter Verwendung des Begriffs „Garantie“ eine  solche übernehmen.
 
         
     
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    	Preise
        
        	- Mangels einer abweichenden Vereinbarung  gelten alle Preise ab Werk, Lager bzw. Standort der Maschine. Umsatzsteuer,  Verpackung, Fracht, Versicherung und Zölle sind im Preis nicht enthalten und  vom Käufer gesondert zu vergüten. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis.
 
        	- Bei nachweislich gestiegen Selbstkosten  zwischen Vertragsschluss und Lieferzeitpunkt sind wir berechtigt, den  vereinbarten Kaufpreis entsprechend einseitig zu ändern. Dies gilt insbesondere  beim Verkauf importierter neuer Maschinen, wenn sich die Verkaufspreise des  Herstellers oder die Wechselkurse zwischen der Heimatwährung des Herstellers  und dem Euro nachträglich ändern.
 
         
     
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    	Lieferung,  Gefahrübergang und Versicherung
        
        	- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die  Kosten des Versands trägt der Käufer. Eine Transportversicherung schließen wir  nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Käufers ab.
 
        	- Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware  auf den Käufer über. Für Transportschäden haften wir daher nicht. Verzögert  sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die  Gefahr 5 Tage nach Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
 
         
     
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    	Lieferzeit
    	
        	- Vereinbarte Lieferzeiten gelten als  unverbindlich und nur annähernd vereinbart, wenn sie nicht ausdrücklich als  verbindlich bezeichnet sind. Bei einer Überschreitung der Lieferzeit geraten  wir daher nicht automatisch in Verzug. Nachfristen müssen uns schriftlich  gesetzt werden. Sie sind unangemessen, wenn sie nicht mindestens drei Wochen ab  Zugang der Nachfristsetzung betragen; ist nach den Umständen des Einzelfalls  eine längere Frist erforderlich, so teilen wir dies dem Käufer mit. Es gilt  dann anstelle der vom Käufer gesetzten Frist die von uns mitgeteilte.
 
        	- Unsere Lieferpflicht ruht, solange der  Käufer seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, insbesondere eine vereinbarte  Anzahlung nicht geleistet hat. Bei Vorauszahlungspflicht (Nr. 7.1) dürfen wir  die Verladung der Ware verweigern, solange die Vorauszahlung nicht auf unserem  Konto eingegangen ist.
 
        	- Wird uns die Lieferung aufgrund höherer  Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen  vorübergehend unmöglich oder erschwert, so verlängert sich die Lieferzeit um  die Dauer dieses Leistungshindernisses; gleiches gilt für eine vom Käufer  gesetzte Nachfrist etwa bei Verzug. Vor Ablauf der verlängerten Lieferzeit ist  der Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zum Schadensersatz berechtigt.  Dauert das Leistungshindernis länger als 3 Monate an, so sind sowohl der Käufer  als auch wir insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, als dieser nicht  durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich ohne Nachfristsetzung  zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.
 
        	- Als Ereignisse höherer Gewalt gelten  insbesondere Naturereignisse, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Ein- und  Ausfuhrverbote und Blockaden. Andere außergewöhnliche und unverschuldete Umstände  sind insbesondere Transportbehinderungen, Betriebsstörungen und Arbeitskämpfe,  auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten.
 
         
     
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    	Zahlungsbedingungen
        
        	- Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat  der Käufer die Ware vor Verladung zu bezahlen. Als Zahlung gilt der Eingang des  Geldes auf unserem Konto, und zwar uneingeschränkt auch bei Schecks und  Wechseln, zu deren Annahme wir nicht verpflichtet sind.
 
        	- Werden uns nach Vertragsschluss Umstände  bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir  die Lieferung von einer Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig machen und –  wenn diese nicht binnen einer von uns gesetzten angemessenen Frist erfolgt –  vom Vertrag zurücktreten. Soweit wir die von uns geschuldete Leistung bereits  erbracht haben, werden sämtliche Ansprüche gegen den Käufer sofort fällig, auch  wenn ein späterer Zahlungstermin vereinbart ist.
 
        	- Der Käufer darf nur mit unstreitigen oder  rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines  Zurückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, soweit seine Gegenansprüche auf dem  selben Auftrag beruhen.
 
         
     
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    	Eigentumsvorbehalt
        
        	- Die gelieferte Ware bleibt bis zum  vollständigen Ausgleich aller uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer  zustehenden Forderungen unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des  Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.  Ein Rücktritt vom Vertrag ist damit nur verbunden, wenn wir diesen ausdrücklich  schriftlich erklären. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zur Verwertung  befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers  abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
 
        	- Der Käufer darf die Vorbehaltsware im  ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug  gerät. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der  Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen, und zwar  unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft wird.  Wir nehmen diese Abtretung an. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Käufer  auch nach der Abtretung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen  pünktlich nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens  gestellt ist. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon  unberührt.
 
        	- Eine etwaige Bearbeitung der Vorbehaltsware  erfolgt für uns als Hersteller gem. § 950 BGB, ohne dass uns Verbindlichkeiten  hieraus entstehen. Wird die Vorbehaltsware oder die aus ihr entstandene neue  Sache untrennbar mit einem Grundstück, einem Gebäude, einer Maschine oder einer  Anlage verbunden, so tritt der Käufer uns bereits jetzt alle Forderungen ab,  die ihm aufgrund dieser Verbindung gegen Dritte erwachsen. Wir nehmen diese  Abtretung an.
 
        	- Der Käufer hat uns auf Verlangen eine genaue  Aufstellung der abgetretenen Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer,  Forderungshöhe und Rechnungsdaten auszuhändigen und alle für die Geltendmachung  der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen sowie deren  Überprüfung zu gestatten. Ferner ist der Käufer auf unser Verlangen verpflichtet,  seinen Abnehmern die Abtretung an uns anzuzeigen.
 
        	- Der Käufer hat die Vorbehaltsware auf eigene  Kosten ausreichend zum Rechnungswert zu versichern. Wir sind berechtigt, die  Vorlage der entsprechenden Versicherungspolicen sowie die Vorlage  entsprechender Prämienquittungen jederzeit zu verlangen.
 
        	- Zu einer Verpfändung und  Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der an uns abgetretenen Forderung  ist der Käufer nicht berechtigt. Von Pfändungen in die Vorbehaltsware oder die  abgetretenen Forderungen hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.
 
         
     
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    	Mängel
        
        	- Gebrauchte Maschinen und Waren verkaufen wir  in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Der Käufer kann die Ware vor  Vertragsabschluss besichtigen und prüfen. Für Mängel gebrauchter Sachen haften  wir nur bei arglistigem Verhalten, Verletzung einer ausdrücklich gegebenen  Garantie sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder  der Gesundheit. Alle sonstigen Rechte des Käufers wegen eines Mangels der  gelieferten gebrauchten Sache sind ausgeschlossen.
 
        	- Die gelieferte Kaufsache muss der Käufer  unmittelbar nach Erhalt sorgfältig überprüfen und uns erkennbare Mängel  innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigen. Sonstige  Mängel muss uns der Käufer unverzüglich nach ihrem Erkennbarwerden anzeigen.  Soweit Mängel nicht rechtzeitig angezeigt werden, gilt die gelieferte Ware als  genehmigt.
 
        	- Beanstandete oder erkennbar mangelhafte Ware  darf der Käufer nicht verwenden. Bei einem Verstoß haften wir nicht für darauf  beruhende Schäden; der Käufer hat in diesem Fall Mehrkosten bei der  Nachbesserung wegen der Verwendung selbst zu tragen bzw. uns gegebenenfalls zu  ersetzen.
 
        	- Ist neue Ware mangelhaft und gilt sie nicht  als genehmigt, kann der Käufer Nachbesserung verlangen. Art und Umfang der  Nachbesserung liegen in unserem Ermessen. Nur bei Vorliegen der gesetzlichen  Voraussetzungen kann der Käufer wegen des Mangels der neuen Sache vom Vertrag  zurücktreten, den Kaufpreis herabsetzen oder – unter den weiteren  Voraussetzungen der nachstehenden Nr. 10 – Schadensersatz verlangen.
 
        	- Die Verjährungsfrist für sämtliche Rechte  des Käufers wegen eines Mangels der gelieferten neuen Sache wird auf ein Jahr  verkürzt. Dies gilt nicht in bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für  Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der  Gesundheit.
 
         
     
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    	Schadensersatzhaftung
        
        	- Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen  sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der  Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im  Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen  des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur  Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
 
            - Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend  für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus  unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,  und zwar auch zugunsten unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und  Erfüllungsgehilfen.
 
         
     
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    	Lieferanten-  und Kundenschutz
        
Jeder  Interessent sichert uns Lieferanten- bzw. Kundenschutz zu, sofern wir ihm an  dritter Stelle ein Objekt zum Verkauf nachweisen, und er verpflichtet sich,  Preis- und Abschlussverhandlungen über alle an dieser Stelle zum Verkauf oder  Ankauf stehenden Objekte ohne unsere besondere schriftliche Zustimmung weder  selbst noch durch Dritte, sondern ausschließlich durch uns zu führen. Die sich  aus derartigen Geschäftsverbindungen ergebenden Bestellungen, Kaufverträge und  Lieferungen gelten als durch uns vermittelt und unterliegen diesen  Voraussetzungen. Unsere Angaben über Maschinenstandorte und Kaufinteressenten  sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche  Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen  die vorstehenden Bestimmungen steht uns Schadensersatz zu. 
     
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    	Erfüllungsort,  Gerichtsstand, anwendbares Recht
        
        	- Erfüllungsort für sämtliche gegenwärtigen und  künftigen Liefer- und Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung ist  Wickede. Ist der Käufer Kaufmann, so ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche  aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Wickede. Wir sind jedoch auch berechtigt,  den Käufer an dessen Geschäftssitz zu verklagen.
 
            - Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches  Recht Anwendung, auch wenn der Käufer seinen Sitz im Ausland hat.
 
         
     
 
Oelmann  Industriemaschinen GmbH 
  Grüner Weg 9, 58739  Wickede-Ruhr 
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